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   BVerfG, 14.09.1999 - 1 BvR 1497/98   

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https://dejure.org/1999,11256
BVerfG, 14.09.1999 - 1 BvR 1497/98 (https://dejure.org/1999,11256)
BVerfG, Entscheidung vom 14.09.1999 - 1 BvR 1497/98 (https://dejure.org/1999,11256)
BVerfG, Entscheidung vom 14. September 1999 - 1 BvR 1497/98 (https://dejure.org/1999,11256)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Zur Tragung von Gerichtskosten durch unterlegene Partei, der Prozesskostenhilfe bewilligt worden war - verfassungskonforme Auslegung des GKG § 58 Abs 2 S 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ungleichbehandlung von mittellosen Klägern und Beklagten, denen Prozesskostenhilfe gewährt wurde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 23.06.1999 - 1 BvR 984/89

    Zur Kostenerstattungspflicht eines Beklagten, dem Prozeßkostenhilfe gewährt

    Auszug aus BVerfG, 14.09.1999 - 1 BvR 1497/98
    Die für die Beurteilung der Verfassungsbeschwerde maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen sind durch das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden (vgl. BVerfGE 99, 129 [139]; Beschluß der 3. Kammer des Ersten Senats vom 23. Juni 1999 - 1 BvR 984/89 -).

    Insbesondere kann das Anliegen, eine mutwillige Prozeßführung oder Manipulationen zu Lasten der Staatskasse zu verhindern, die Ungleichbehandlung nicht rechtfertigen (vgl. den Beschluß der 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 23. Juni 1999 - 1 BvR 984/89 -, Umdruck S. 7 ff.).

    Es ist deshalb von einer Regelungslücke auszugehen, die durch analoge Anwendung von § 2 Abs. 4 GKG mit der Anerkennung eines entsprechenden Rückerstattungsanspruchs geschlossen werden kann (vgl. den Beschluß der 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 23. Juni 1999 - 1 BvR 984/89 -, Umdruck S. 9).

  • BVerfG, 28.10.1998 - 1 BvR 2349/96

    DDR-Erbbaurecht

    Auszug aus BVerfG, 14.09.1999 - 1 BvR 1497/98
    Die für die Beurteilung der Verfassungsbeschwerde maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen sind durch das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden (vgl. BVerfGE 99, 129 [139]; Beschluß der 3. Kammer des Ersten Senats vom 23. Juni 1999 - 1 BvR 984/89 -).

    Sie liegt vielmehr auch dann vor, wenn die Gerichte im Wege der Auslegung gesetzlicher Vorschriften zu einer dem Gesetzgeber verwehrten Differenzierung gelangen (vgl. BVerfGE 99, 129 [139]).

  • BGH, 23.05.1989 - VI ZR 6/87

    Anspruch auf Rückzahlung gezahlter Gerichtskosten

    Auszug aus BVerfG, 14.09.1999 - 1 BvR 1497/98
    Diese Auslegung entspricht einer gefestigten Rechtsprechung (vgl. nur BGH, Rpfleger 1989, S. 376; OLG Hamm, MDR 1994, S. 104; OLG Düsseldorf, MDR 1997, S. 106).
  • OLG Hamm, 25.05.1992 - 23 W 202/92

    Erstattung geleisteter Gerichtskostenvorschüsse bei Prozesskostenhilfebewilligung

    Auszug aus BVerfG, 14.09.1999 - 1 BvR 1497/98
    Diese Auslegung entspricht einer gefestigten Rechtsprechung (vgl. nur BGH, Rpfleger 1989, S. 376; OLG Hamm, MDR 1994, S. 104; OLG Düsseldorf, MDR 1997, S. 106).
  • OLG Düsseldorf, 05.03.1996 - 10 WF 2/96
    Auszug aus BVerfG, 14.09.1999 - 1 BvR 1497/98
    Diese Auslegung entspricht einer gefestigten Rechtsprechung (vgl. nur BGH, Rpfleger 1989, S. 376; OLG Hamm, MDR 1994, S. 104; OLG Düsseldorf, MDR 1997, S. 106).
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